Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
•Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf- und Serviceverträge, welche die Lava Pools GmbH mit Kunden über von der Lava Pools GmbH angebotene Produkte abschliesst, sowie für sämtliche sonstigen Leistungen der Lava Pools GmbH. Sie regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten der Lava Pools GmbH und ihrer Kunden.
•Den vorliegenden AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Lava Pools GmbH.
•Lava Pools GmbH kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die neueste Fassung wird jeweils im Internet unter www.lavapools.ch veröffentlicht.
•Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser AGB bleiben alle anderen Bestimmungen bzw. der Vertrag im Übrigen vollumfänglich wirksam. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Klausel gelten die gesetzlichen Regelungen bzw. das von den Vertragsparteien übereinstimmend Gewollte.

2. Vertragsabschluss und Bestellungsänderungen
•Die Warenpräsentation auf der Website oder in Katalogen der Lava Pools GmbH stellt keinen verbindlichen Antrag zum Vertragsabschluss dar. Auch die Zustellung eines schriftlichen Angebots durch die Lava Pools GmbH per E-Mail stellt eine unverbindliche Offerte dar.

•Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst mit Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nach Erhalt der Bestellung des Kunden durch die Lava Pools GmbH an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden zustande.

•Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu prüfen. Allfällige Abweichungen sind der Lava Pools GmbH innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Ansonsten gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als genehmigt und als verbindlicher Vertragsgegenstand.

•Der Umfang sowie die Ausführung von Leistungen der Lava Pools GmbH ist in der Auftragsbestätigung abschliessend umschrieben. Hinsichtlich Leistungen betreffend Montage, Installation etc. sowie technischer Beratung entstehen für die Lava Pools GmbH nur dann Verpflichtungen, wenn sie die Erbringung dieser Leistungen in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesichert hat. Änderungen der Bestellung nach dem Zustandekommen des Vertrages sind nur möglich, wenn die Lava Pools GmbH schriftlich oder per E-Mail zustimmt. Lava Pools GmbH behält sich vor, für nachträgliche Änderungen eine Umtriebsentschädigung zu verlangen.

•Sämtliche Masse, Gewichte, Zeichnungen und Fotos, welche von der Lava Pools GmbH kommuniziert werden, sind ohne anderslautende schriftliche Zusicherung der Lava Pools GmbH als annähernd und unverbindlich zu verstehen. Technische Anpassungen sowie Konstruktionsbedingte Änderungen werden jederzeit vorbehalten.

3. Preise, Lieferbedingungen und Installation der Produkte
•Es gelten jeweils die Preise, welche in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Lava Pools GmbH aufgeführt sind. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern sich dies so aus der schriftlichen Auftragsbestätigung ergibt.

•Die schriftlich bestätigten Preise verstehen sich inklusive Versand und Verpackung bis zur Bordsteinkante des Kunden. Kran-Hube, Hubschraubereinsätze oder Manuelle Verschiebungen bis zum Aufstellort gehen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Montage sowie Inbetriebnahme wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet oder ist bereits im Angebot enthalten.

•Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine andere Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Lava Pools GmbH.

•Von der Lava Pools GmbH angegebene oder mitgeteilte Liefertermine oder -fristen gelten nur als Richtwerte und sind unverbindlich. Die Lava Pools GmbH ist weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lieferanten der Lava Pools GmbH nicht oder nicht rechtzeitig liefern. In diesem Fall kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegen die Lava Pools GmbH geltend machen.

•Die Installation und Inbetriebnahme der bestellten Produkte an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse ist nur dann im Preis inbegriffen, wenn sie in der Auftragsbestätigung explizit zugesichert wurde und ohne besondere Installationsmaschinen (wie Kran oder Helikopter) möglich ist und der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr gewährleistet, dass folgende Installationsvoraussetzungen vor Ort erfüllt sind, wobei die Lava Pools GmbH keine Angaben des Kunden überprüft:

 

•Stromanschluss und Anschlusskabel müssen entsprechend den Angaben, welche die Lava Pools GmbH im Vorfeld macht, vorhanden sein;

•Die Auflage muss plan sein (kein Gefälle) und der Kunde muss auf eigene Kosten und Gefahr dafür sorgen, dass sie dem Gewicht des Whirlpools oder Swim Spa standhält (für Schäden infolge eines ungeeigneten Standorts übernimmt die Lava Pools GmbH keinerlei Haftung.

•Mindestens auf zwei Seiten des Pools bzw. Swim Spa muss ein Serviceschacht von jeweils mindestens 50 cm Breite vorhanden sein.

•Kann die Installation nicht erfolgen, weil der Kunde, die unter Ziff. 3.5 aufgezählten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Lava Pools GmbH von ihrer vertraglichen Installationspflicht befreit und hat dennoch Anspruch auf Bezahlung des vollen Kaufpreises.

4. Zahlungskonditionen
•Zulässige Zahlungsmittel sind Bank- bzw. Postüberweisung und Barzahlung.

•Bei Auftragserteilung von einem Pool, sind CHF 5‘000.-- fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde erhält mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Lava Pools GmbH eine Rechnung über den Gesamtpreis. Sobald der Anzahlungsbetrag überwiesen wurde, beginnt die Lieferzeit Wirkung zu tragen. Bei Online Shop Bestellungen von Zubehör, ist der volle Betrag im Voraus zu überweisen.

•Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird der Kunde mit einer schriftlichen Mahnung in Verzug gesetzt. Die Lava Pools GmbH behält sich das Recht vor, für diese und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von jeweils CHF 50.-- zu erheben.

•Erfolgt auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung innerhalb einer kurzen Nachfrist, hat die Lava Pools GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

•Der Restbetrag des vereinbarten Preises wird spätestens 10 Tage nach Lieferung des bestellten Produkts fällig.

•Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird der Kunde mit einer schriftlichen Mahnung in Verzug gesetzt. Die Lava Pools GmbH behält sich das Recht vor für diese und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von jeweils CHF 50.-- zu verlangen.

•Die Lava Pools GmbH behält sich weiter das Recht vor, Kunden, welche mit einer Zahlung in Verzug geraten sind, nur noch gegen Vorauskasse des vollen Preises zu beliefern.

•Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er ab der ersten Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.

•Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzuhalten oder eine Forderung mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von der Lava Pools GmbH anerkannt oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.

•Das Vorliegen von allfälligen Mängeln oder kleineren Unvollständigkeiten berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr
•Nutzen und Gefahr gehen bei Lieferung durch die Lava Pools GmbH, beim Entlad der Ware an der kundenseitigen Bordsteinkante, auf den Kunden über.

6. Gewährleistung und Haftung
•Der Kunde hat die empfangenen Produkte umgehend auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen seit Zustellung der Lieferung bzw. Installation der Produkte durch die Lava Pools GmbH schriftlich oder per E-Mail der Lava Pools GmbH mitzuteilen. Bei Nichteinhalten dieser Frist gilt die Ware als genehmigt und es bestehen keine Gewährleistungsansprüche hinsichtlich offener Mängel mehr. Sofern die Inbetriebnahme durch die Lava Pools GmbH erfolgt, hat die Mitteilung der Mängel spätestens 7 Tage nach der Inbetriebnahme zu erfolgen. Wird die Inbetriebnahme durch den Kunden verzögert, setzt die Lava Pools GmbH eine Frist von 10 Tagen an. Innert dieser Frist muss der Lava Pools GmbH die Gelegenheit zur Inbetriebnahme während der üblichen Geschäftszeiten gegeben werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

•Verdeckte Mängel, die trotz ordnungsgemässer Prüfung des gelieferten Produkts erst später ersichtlich werden, müssen durch den Kunden sofort, spätestens aber innert 7 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich oder per E-Mail der Lava Pools GmbH angezeigt werden. Bei Nichteinhalten dieser Frist gilt das gelieferte Produkt auch betreffend diese Mängel als genehmigt.

•Ist die gelieferte Ware mangelhaft und erfolgte fristgerecht eine schriftliche Mängelrüge, leistet die Lava Pools GmbH nach ihrer Wahl Nachbesserung (innert angemessener Frist), Ersatz durch Lieferung mangelfreier Waren oder gewährt einen entsprechenden Preisnachlass. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

•Ausbleichungen oder Verfärbungen, welche durch UV-Strahlungen oder durch chemische Wasserzusätze entstehen, stellen keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Lava Pools GmbH. Die bei den gelieferten Produkten allenfalls ab Werk eingestellten Werte und/oder Parameter werden jeweils nach freiem Ermessen festgelegt. Hierfür wird jegliche Haftung der Lava Pools GmbH ausgeschlossen. Farbabweichungen oder geringfügige technische Änderungen stellen generell keine Mängel dar. Weiter übernimmt die Lava Pools GmbH keinerlei Gewährleistung für Osmose-Bildung.

•Schäden infolge unsachgemässer Behandlung des Produkts durch den Kunden stellen ebenfalls keine Mängel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Lava Pools GmbH.

•Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Ablieferung des Produkts an den Kunden, sofern in der Auftragsbestätigung nicht schriftlich für bestimmte Mängel eine längere Frist vereinbart wird. Dies gilt auch für Mängel, die erst später entdeckt werden.

•Die Lava Pools GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund eines ungeeigneten Aufstellungsorts des Produkts entstehen, insbesondere Schäden zufolge ungenügender Belastbarkeit der Auflagefläche. Der Kunde hat auf eigene Kosten und Gefahr einen geeigneten Standort auszuwählen. Zudem haftet die Lava Pools GmbH nicht für allfällige durch die verkauften Produkte entstandenen Wasserschäden (vgl. zum Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden auch Ziff. 6.8). Generell sind die Gewährleistungen und Haftungen der Lava Pools GmbH gegenüber dem Kunden beschränkt auf die seitens der Lieferanten gegenüber der Lava Pools GmbH übernommenen Gewährleistung.

•Die Haftung der Lava Pools GmbH gegenüber dem Kunden ist auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mangelfolgeschäden, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Lava Pools GmbH im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen der Lava Pools GmbH zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen.

•Die Lava Pools GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass ihre Produkte bzw. die entsprechende Installation konform sind, mit Anforderungen, welche sich aus der Energiegesetzgebung des Bundes und der Kantone ergeben. Entsprechende Abklärungen sowie Zusatzinstallationen etc. sind vom Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen.

•Die Manipulation von Dritten an Produkten, welche von der Lava Pools GmbH erworben wurden, wie auch die mangelnde Wartung und/oder Reinigung führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Jeglicher Frostschutz ist Sache des Kunden. Für Frostschäden irgendwelcher Art übernimmt die Lava Pools GmbH keine Haftung.

7. Wartungsarbeiten / Servicevertrag
•Die Lava Pools GmbH bietet ihren Kunden auch die periodische Wartung der gekauften Produkte bzw. gebauter Schwimmbäder an. Ein Servicevertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Servicevertrages durch beide Parteien zustande. Der Umfang der vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem schriftlich vereinbarten Servicepaket. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nur mit Zustimmung der Lava Pools GmbH und gegen zusätzliche Kosten- und Aufwandverrechnung erbracht.

•Insbesondere die nachfolgenden Aufwendungen sind im jeweiligen Servicepaket nicht inbegriffen und werden dem Kunden stets zusätzlich zur vereinbarten Service-Gebühr in Rechnung gestellt:

•Verbrauchsmaterial und Ersatzteile,
•Aufwendungen zur Behebung von Schäden wegen unsachgemässer Behandlung des Produkts,
•Aufwendungen zur Behebung von fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden,
•Aufwendungen zur Behebung von Schäden aufgrund eines Blitzschlags oder einer Stromunterbrechung,
•Aufwendungen zur Behebung von Frostschäden,
•Aufwendungen zur Behebung von Wasserschäden an elektronischen Komponenten,
•Aufwendungen zur Behebung von Schäden zufolge Nichtausführung von notwendigen Reparaturen oder Unterhaltsarbeiten.

•Die Festlegung des Wartungszeitpunktes erfolgt in gegenseitiger Absprache zwischen dem Kunden und der Lava Pools GmbH. Grundsätzlich erfolgt die Wartung zwischen April und Oktober, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird und die Wartung nicht zugleich mit einer anfallenden Reparatur in einem anderen Zeitpunkt erfolgt.

•Die Service-Gebühr wird dem Kunden jeweils nach erfolgen der Dienstleistung, spätestens jedoch Ende Oktober des laufenden Jahres in Rechnung gestellt. Zusätzliche Kosten für Verbrauchsmaterial und Ersatzteile sowie sonstige Aufwendungen, welche nicht im Servicepaket inbegriffen sind (vgl. insb. Ziff. 7.2), werden separat nach Aufwand ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen.

•Die Rechnung ist innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird der Kunde mit einer schriftlichen Mahnung in Verzug gesetzt. Die Lava Pools GmbH behält sich das Recht vor für diese und jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von jeweils CHF 50.-- zu verlangen.

•Hält der Kunde den Zahlungstermin gemäss Ziff. 7.5 nicht ein, so hat er ab der ersten Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. zu entrichten.

•Die Serviceverpflichtung der Lava Pools GmbH ruht, solange die Jahresgebühr nicht fristgerecht nach Ziff. 7.5 bezahlt ist. Die Jahresgebühr bleibt trotzdem geschuldet.

•Die vereinbarte Service-Gebühr versteht sich in Schweizer Franken (CHF) und wird gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise der Teuerung angepasst. Stichtag für die Berechnung der Teuerung ist das Datum des Vertragsschlusses.

•Der Servicevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist jährlich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende Dezember beidseitig schriftlich kündbar.

•Betreffend der Haftung der Lava Pools GmbH gegenüber dem Kunden gilt auch für sämtliche Serviceverträge die vorstehende Ziff. 6.8.

8. Sicherheitsaspekte
•Achtung: Die Produkte der Lava Pools GmbH enthalten im Betriebszustand grosse Mengen an Wasser. Dadurch besteht die Gefahr des Ertrinkens!

•Die Produkte der Lava Pools GmbH dürfen nur von gesunden Personen benutzt werden. Sodann dürfen die Produkte der Lava Pools GmbH nicht von Nichtschwimmern benutzt werden (Kinder generell nur in Begleitung von Erwachsenen). Die Lava Pools GmbH übernimmt keine Haftung bei Ertrinken oder sonstigen Personen- und oder Sachschäden im Zusammenhang mit Wassereinwirkung.

•Die Lava Pools GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden (insbes. Personenschäden), welche durch Einklemmen in Rolldecks, bei Begehen von Rolldecks oder generell bei unsachgemässer Handhabung oder Bedienung entstehen. Abdeckungen irgendwelcher Art dürfen nicht betreten werden.

•Sämtliche Reinigungsmittel sowie sonstige Chemikalien müssen sicher und für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.

•Bei unsachgemässer Manipulation an den Produkten der Lava Pools GmbH besteht die Gefahr eines Stromschlages.

9. Datensicherheit und Datenschutz
•Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Pflege von Kundenbeziehungen (inkl. Marketingmassnahmen).

•Die Weitergabe personenbezogener Daten der Kunden an Dritte erfolgt ausschliesslich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner wie z. B. das mit der Lieferung beauftragte Logistikunternehmen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das für die Vertragsabwicklung erforderliche Minimum. Eine weitergehende Weitergabe von Kundendaten an Drittpersonen erfolgt nicht.

•Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

10. Eigentumsvorbehalt
•Von der Lava Pools GmbH gelieferte Waren bleiben im Eigentum der Lava Pools GmbH bis der Kunde sämtliche Forderungen der Lava Pools GmbH vollumfänglich beglichen hat.

•Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Lava Pools GmbH berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
•Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Lava Pools GmbH. Die Lava Pools GmbH ist jedoch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige ordentliche Gericht anzurufen.

•Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das (nicht zwingende) Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 sind ausgeschlossen.